Bei einem Minijob in Berlin darf die Arbeitszeit so gewählt werden, dass das monatliche Einkommen die Minijob-Grenze von 603 € (Stand 2026) nicht überschreitet.
In der Praxis entspricht das – je nach Stundenlohn in Berlin – meist etwa 9 bis 11 Stunden pro Woche.
Es gibt keine feste Stundenobergrenze. Entscheidend ist allein, dass die Verdienstgrenze von 603 € pro Monat eingehalten wird.